Urteil des obersten Bundesgerichtes in der Schweiz:
>>> Nikotinsucht ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit!
>>>
Deshalb
sind
die Krankenkassen
und Versicherungen
verpflichtet
sich
an den
Kosten
zu beteiligen!
>>>
Die
oberste
Gesundheitsbehörde
hat
nun
den
Auftrag
den
Mindestgrad
der
Nikotinsucht
festzustellen
ab
dem
von
einer
Krankheit
gesprochen
werden
kann!
>>>
Kommentar:
Da
werden
sich
die
Betroffenen
mit
den
Pharmafirmen
aber
freuen!