Urteides obersten Bundesgerichtes in der Schweiz:

 

>>> Nikotinsucht ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit!

>>> Deshalb sind die Krankenkassen und Versicherungen verpflichtet sich
        an den Kosten zu beteiligen!

>>> Die oberste Gesundheitsbehörde hat nun den Auftrag den Mindestgrad
       
der Nikotinsucht festzustellen ab dem von einer Krankheit gesprochen
       
werden kann!

>>> Kommentar:
       
Da werden sich die Betroffenen mit den Pharmafirmen aber freuen!